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Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Geltungsbereich

1. Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen im Bereich der Dekoration und Floristik (Konzeption, Organisation, Planung, Durchführung, Begleitung von Veranstaltungen sowie Vermittlung von Leistungen Dritter zwecks Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Firma RJ Stilvolle Dekorationen, Inhaberin Ruth Judkevic, Liesborner Str. 16, 59556 Lippstadt (nachfolgend das Unternehmen genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am Nächsten kommt, zu ersetzen.

§ 2 Vertragspartner

1. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit dem Unternehmen in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass sie ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit dem Unternehmen in eine Geschäftsbeziehung treten.
3. Veranstalter im Sinne dieser AGB ist der Kunde. Das Unternehmen tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

1. Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von dem Unternehmen, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote von dem Unternehmen sind freibleibend und verbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, das Unternehmen mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
2. Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung von dem Unternehmen zustande. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt das Unternehmen nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
3. Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch das Unternehmen ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von dem Unternehmen erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebotes und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

§ 4 Vertragsgegenstand und Nebenkosten

1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilen die Vertragsparteien sich gegenseitig unverzüglich mit. Soweit dadurch Veränderungen der vereinbarten Vertragsinhalte nicht oder nur unwesentlich berührt werden, steht den Parteien – aufgrund dieser Abweichungen – kein Kündigungsrecht zu. Änderungen können jedoch zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Leistungsterminen führen, die der Kunde mit der Vertragsänderung akzeptiert. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen.
3. Zur Erbringung der Leistungen ist es dem Unternehmen gestattet, Aufträge an Dritte zu vergeben. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen dem Unternehmen und den Dritten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in seinem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihm beauftragten Personen vorzulegen.
4. Übliche Nebenkosten, die bei der Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag entstehen, wie z. B. Boten- oder Taxifahrten, Frachtkosten sowie Nebenkosten, die aus der Anmietung einer Location (inklusive Heizungs-, Abfallentsorgungs-, Reinigungskosten etc.) oder aus anderen veranstaltungsspezifischen Gründen entstehen, bedürfen keiner separaten Beauftragung durch den Kunden. Gegen Vorlage geeigneter Nachweise erstattet der Kunde dem Unternehmen die Nebenkosten.

§ 5 Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht

1. Der Kunde hat dem Unternehmen alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Unternehmens.
2. Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, ggf. auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzlichen Vorgaben, wie z. B. Jugendschutzvorschriften, zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und die Kosten zu tragen.
3. Fotografien sowie Video- und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von dem Unternehmen genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeder Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht zulässig.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Honorare werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig.
2. Das Unternehmen ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen. Das Unternehmen bemüht sich für alle Veranstaltungen Zahlungspläne zu entwickeln, die sich an den Zahlungsbedingungen der beauftragten Dienstleister orientieren. Die Zahlungsziele sind vom Kunden einzuhalten. Bis zu 6 Monate vor dem gebuchten Termin ist eine Anzahlung von 20 % des Endpreises in jedem Fall fällig. Der Restbetrag wird nach der durchgeführten Leistung in Rechnung gestellt und muss bis zu der vorgegebenen Frist beglichen werden.
3. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, hat das Unternehmen das Recht, seine Leistungen zu verweigern oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 7 Konzeption, Präsentation und Urheberschutz

1. Erhält das Unternehmen nach der Teilnahme an einer Präsentation oder Vorstellung eines Konzeptes keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen des Unternehmens, insbesondere deren Inhalt, im Eigentum des Unternehmens. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.
2. Alle Leistungen des Unternehmens (z. B. Konzepte der Veranstaltung, Ideen etc.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum des Unternehmens. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Unternehmen darf der Kunde die Leistungen von dem Unternehmen nur selbst oder nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
3. Für die Nutzung von Leistungen des Unternehmens, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die Zustimmung des Unternehmens erforderlich, unabhängig davon, ob Urheberrechtsschutz besteht. Dafür steht das Unternehmen und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung (z. B. Lizenzgebühr) zu.
4. Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Unternehmens. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Unternehmens. Über den Umfang der Nutzung steht ein Auskunftsanspruch zu.
5. Die durch das Unternehmen überlassenen Vorlage der Kunden (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung auch berechtigt ist.

§ 8 Kündigung

1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
2. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach folgenden Regelungen:
  • Der Kunde ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die dem Unternehmen bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind. Diese Fremdkosten werden anhand der Rechnungen und anhand von Stundenzetteln und Belegen durch das Unternehmen nachgewiesen.
  • Unabhängig von a) ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen für bereits erbrachte Vorleistungen einen Ausgleich nach folgender Staffelung zu zahlen:
    • Stornierung bis zu 6 Monaten oder länger: 20 % des vereinbarten Entgeltes,
    • Stornierung bis zu 2 Monaten oder früher: 50 % des vereinbarten Entgeltes,
    • Stornierung bis zu 7 Tagen oder früher: 100 % des vereinbarten Entgeltes.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Gewährleistung und Schadensersatz

1. Das Unternehmen verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
2. Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich innerhalb von 3 Werktagen nach Leistung durch das Unternehmen schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadensersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass sein Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Sofern der Kunde Verbraucher ist, richten sich die Fristen nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistungen (z. B. höhere Gewalt u.a.), positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens beruhen.

§ 10 Haftung

1. Das Unternehmen haftet unbegrenzt entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
2. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehenden Schäden haftet das Unternehmen nur, soweit ihm bzw. seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Soweit dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt das Unternehmen derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegenüber dem Unternehmen keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
2. Gerichtsstand ist Lippstadt, soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
3. Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Ersatzbestimmung zu treffen.

Mit der Auftragsbestätigung bestätige ich, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiere.

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